Acht Prozent Hoffnung, zwölf Prozent Freikauf und dazwischen wir Produzenten, die wieder rechnen müssen

Ich sitze in dieser Branche ja in so einer klassischen Zwischenposition: nicht Produzent (also nicht der Mensch, der nachts um halb drei noch mit Banken, Bürgschaften und dem „Kannst du das bitte bis morgen unterschreiben“-Universum ringt), aber nah genug dran, um zu sehen, wie schnell aus „Wir drehen in Deutschland“ ein „Wir drehen doch lieber in Prag“ wird, sobald jemand im Finanztab eine Spalte umsortiert. Und wenn man lange genug in diesem Biotop aus Senderlogik, Streamer-Metriken, Förderanträgen und dem ewigen „Content“ (als wäre ein Film ein Joghurt) unterwegs ist, dann entwickelt man ein feines Ohr für Wörter wie „Durchbruch“, „Paket“, „Booster“. Ich will die Euphorie nicht wegmoderieren, wirklich nicht – ich bin pro Produzent, pro Filmwirtschaft, pro Standort, und ich habe keine romantische Sehnsucht nach dem leeren Atelier, sondern nach vollen Drehplänen. Aber genau deshalb schaue ich auf diese Filmförderreform und speziell auf die Eckpunkte zur Investitionsverpflichtung mit diesem gemischten Gefühl, das man sonst von Koalitionskompromissen kennt: Man erkennt die Richtung, man ahnt die Falltüren, und man weiß, dass die eigentliche Musik erst anfängt, wenn das Ganze „in Gesetz gegossen“ wird. Denn was da jetzt als Kompromiss beschrieben wird, ist im Kern eine gesetzliche Pflicht mit einem Opt-Out-Modell – Minimum acht Prozent vom in Deutschland erzielten Netto-Umsatz, dazu Subquoten (unter anderem 60 Prozent für neue europäische Werke, plus weitere Verteilregeln Richtung unabhängige Produzenten, deutschsprachige Originale, „deutsche kulturelle Prägung“) und gleichzeitig die Möglichkeit, sich ab einer freiwilligen Zusage von mehr als zwölf Prozent aus den strikten Detailregeln „freizukaufen“. Das klingt erstmal nach: Endlich passiert was. Und ja: Endlich passiert was. Nur ist „endlich“ im Medienrecht leider oft der Moment, in dem alle anfangen, kreativ zu werden – nicht im künstlerischen Sinn, sondern im buchhalterischen.

Das Gute zuerst: Eine Investitionsverpflichtung ist kein exotisches Hobby deutscher Kulturpolitik, sondern im europäischen Rahmen angelegt – die AVMSD lässt nationale Finanzierungsverpflichtungen für VoD-Dienste zu, und etliche Länder nutzen diese Spielräume längst, in sehr unterschiedlichen Modellen. Dass Deutschland überhaupt an den Punkt kommt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, ist deshalb grundsätzlich richtig, auch weil es diese Fairness-Frage endlich konkret beantwortet: Wer hier Umsätze macht, soll systematisch etwas zurück in die Produktion geben, und zwar nicht als PR-Wohlfühlprogramm, sondern als verlässliche Struktur. Genau dieses Wort „verlässlich“ ist für Produzenten nicht Deko, sondern Luft zum Atmen – weil man damit rechnen kann, weil man vorfinanzieren kann, weil man Personal halten kann, weil man nicht jedes Jahr neu verhandelt, ob die Branche jetzt gerade „Strategiefokus“ ist oder wieder „Kostenblock“. Und dass parallel die Verdopplung bzw. deutliche Aufstockung der Standortförderung („Filmbooster“ bis 250 Mio. Euro jährlich) politisch an diese Investitionsverpflichtung gekoppelt wird, ist aus Regierungssicht zwar ein ziemlich harter Hebel, aus Branchensicht aber immerhin ein Signal: Standortpolitik soll nicht nur Slogan sein, sondern Budget. Wenn Kulturstaatsminister und Finanzminister das als Arbeitsplätze, Wertschöpfung und internationale Wettbewerbsfähigkeit rahmen, ist das nicht falsch und es ist auch eine seltene Konstellation, in der Kultur- und Finanzlogik mal kurz dieselbe Sprache sprechen.

Nur: Der Teufel wohnt bekanntlich nicht im Detail, sondern betreibt dort gleich ein Coworking-Space mit Kaffee-Flatrate. Denn dieses Opt-Out ist der Punkt, an dem aus „Pflicht“ plötzlich „Pitch“ werden kann. Wenn ich mich mit einer Zusage über zwölf Prozent aus den strikten Regeln rausverhandeln darf, dann hängt in der Praxis alles daran, wie diese Zusagen aussehen, wie verbindlich sie sind, wie überprüfbar, wie sanktionierbar und worauf sie sich anrechnen lassen. DWDL schreibt zum Beispiel, dass noch nicht klar ist, welche Investitionen (zum Beispiel Infrastruktur) angerechnet werden können, und dass der Sanktionsmechanismus noch nicht ausdefiniert ist. Genau an dieser Stelle wird die Branche nervös, und zwar zu Recht: Wenn „Investition“ am Ende auch heißt, dass irgendein internationaler Player seine ohnehin geplanten Technik-Upgrades, Marketing-Pakete oder Plattformmaßnahmen in einen Topf werfen darf, dann haben wir zwar Zahlen auf dem Papier, aber nicht automatisch mehr unabhängige Produktion, nicht automatisch bessere Budgets, nicht automatisch kreative Risiken. Und noch etwas, was im Text fast beiläufig fällt, aber für den Standort wirklich zentral ist: Europarechtlich geht offenbar keine Pflicht, in Deutschland zu investieren; es kann also theoretisch auch irgendwo in Europa passieren, und Deutschland kann nur „Anreize“ setzen. Das ist nicht trivial, das ist die ganze Schlacht. Weil die Frage nicht lautet „Europa ja oder nein“, sondern: Wie verhindert man, dass Deutschland am Ende das Land ist, das brav reguliert, während die tatsächliche Wertschöpfung (Drehtage, Gewerke, Post, VFX, Ausbildungsketten) woanders landet, weil dort die Kombination aus Steueranreiz, Förderlogik und Geschwindigkeit besser funktioniert? Ich sage das nicht als nationalistisches Gezeter, sondern als jemand, der schon zu viele Crew-Leute hat ausweichen sehen, weil Kontinuität in Deutschland so oft nach Projektende einfach abreißt.

Und dann ist da noch der Punkt, der in diesen Reformdebatten gern als moralisches Beiwerk behandelt wird, für Produzenten aber Existenzfrage ist: Rechte. In der Einigung ist von Regelungen zur Rechteteilung, Rechterückfallmechanismen und „fairer“ Beteiligung unabhängiger Produzenten die Rede. Das ist der Kern dessen, was im Alltag darüber entscheidet, ob eine Produktionsfirma über Jahre eine Bibliothek aufbauen kann oder ob sie nach jedem Erfolg wieder bei Null anfängt, weil alles weg-bought wurde. Gerade die Diskussion um ein Investitionsverpflichtungsgesetz „mit Rechterückbehalt“ zeigt ja, wie groß die Angst ist, dass am Ende aus dem schönen Wort „Investition“ ein Ausverkauf wird – ein bisschen Geld jetzt, aber die Wertschöpfung der nächsten Jahre ist weg. Ich bin da ziemlich eindeutig: Wenn der Staat schon einen Rahmen schafft, der Streamer und Sender zu mehr Einsatz verpflichtet, dann muss er gleichzeitig dafür sorgen, dass unabhängige Produktion nicht nur als ausführender Dienstleister endet, sondern als Unternehmer im eigenen Werk. Sonst wird’s eine Branche, die immer „mehr Content“ liefern darf, aber nie „mehr Substanz“ besitzt. Und ja, ich weiß, dass Sender und Streamer das anders erzählen, weil ihr Geschäftsmodell eben Reichweite und Exklusivität ist, aber genau deshalb braucht es Politik: nicht um „in Geschäftsmodelle einzugreifen“ (dieser Satz ist immer die Beschwörungsformel), sondern um Marktasymmetrien zu korrigieren, die längst real sind.

Was mich an der aktuellen Konstruktion am meisten beschäftigt, ist diese gefährliche Mischung aus guter Absicht und potenzieller Ausweichroute. Acht Prozent Minimum klingt nach Unterkante, und es ist immerhin an Umsätze gekoppelt – was bedeutet: Wenn Streaming-Umsätze steigen, steigt der Beitrag mit. Das ist klug, weil es das „Wir haben einmal was versprochen und dann nie wieder“-Problem abräumt. Aber Opt-Out heißt eben auch: Wir schaffen eine zweite Realität neben dem Gesetz, in der „freiwillige Selbstverpflichtungen“ zur entscheidenden Währung werden. Und freiwillig ist in dieser Branche ein sehr spezielles Wort; es bedeutet meistens: freiwillig, bis die nächste Quartalszahl kommt. Wenn es politisch wirklich ein „Durchbruch“ sein soll (dieses Wort fällt ja immer dann, wenn vorher sehr lange nichts ging), dann braucht es nicht nur einen Kabinettsbeschluss vor Ostern, sondern einen Mechanismus, der im Alltag funktioniert: klare Definition dessen, was zählt; transparente Kontrolle; Sanktionen, die nicht nur „Ersatzzahlungen“ als weiches Kissen sind, sondern echte Steuerungswirkung haben. Sonst wird das Gesetz zur Bühne, auf der alle einmal kurz applaudieren, und danach spielt wieder die alte Band: viel Risiko bei Produzenten, viel Entscheidungsmacht bei Plattformen, und die öffentliche Hand darf die Lücken stopfen.

Ich will das nicht kaputtreden, ich will es brauchbar reden. Für mich wäre die Reform dann pro Filmwirtschaft, wenn sie drei Dinge gleichzeitig schafft – und das ist keine Wunschliste aus dem Elfenbeinturm, das ist schlicht Produktionsrealität: erstens Planbarkeit über Jahre, nicht über Legislaturperioden hinweg in Pressemitteilungen (dazu gehört die überjährige Sicherung der Standortmittel, die jetzt angekündigt ist). Zweitens ein Investitionsbegriff, der nicht zum Staubsaugerbeutel wird, in den man alles reinwirft, was man ohnehin gemacht hätte – Produktion und Entwicklung müssen im Zentrum stehen, nicht Infrastruktur-PR. Drittens eine Rechtearchitektur, die unabhängige Produzenten nicht als „Kostenstelle“ behandelt, sondern als Wertschöpfungszentrum, mit Rückfallmechanismen, fairer Teilung und einer Praxis, die nicht jede Verhandlung als Ausnahmezustand führt. Und ja, ich weiß, das klingt, als würde ich am Ende doch wie ein Produzent sprechen, aber vielleicht ist das genau der Punkt: Wenn du lange genug in der Film- und Fernsehlandschaft mitläufst, merkst du, dass Produzenten nicht „die da oben“ sind, sondern das Gelenk, an dem alles hängt. Wenn dieses Gelenk kaputtgespart, kaputtverhandelt oder kaputtreguliert wird, dann helfen uns weder Quoten noch Booster noch Sonntagsreden. Dann haben wir irgendwann ganz viele „Formate“, aber immer weniger Filme, die bleiben. Und das wäre, bei allem Ironieschutz, wirklich schade.

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